Am Mittwoch, den 27. November 2024, hat das Europäische Parlament die sprachlich und juristisch überarbeitete Fassung der EU-Verpackungsverordnung (Korrigendum) endgültig angenommen. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Rates der Europäischen Union, mit der kann aber wohl bis Anfang 2025 gerechnet werden. Auch wenn die Verordnung kurz darauf in Kraft treten wird, beginnt die Anwendung aber erst 18 Monate später, einzelne Regelungen treten sogar erst einige Jahre später in Kraft. Somit bleibt Zeit für die Implementierung.
Mit der EU-Verpackungsverordnung tritt eine der umfassendsten Reformen im Bereich Verpackung und Kreislaufwirtschaft in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und – das wird häufig ausgelassen – den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern. Diese Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft – stellen jedoch für Wirtschaftsakteure auch neue Anforderungen dar. Gleichzeitig bieten sie innovative Möglichkeiten, um betriebliche Prozesse zu optimieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Pflichten für Wirtschaftsakteure
Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen, stehen vor einer Reihe von Pflichten:
1) Implementierung von Wiederverwendungssystemen
Unternehmen müssen Systeme etablieren oder sich an bestehenden Systemen beteiligen, um Mehrwegverpackungen effizient im Kreislauf zu halten. Dies betrifft insbesondere Transport- und Verkaufsverpackungen wie Paletten, Kisten oder Container.
2) Recyclingfähigkeit der Verpackungen
Alle eingesetzten Verpackungen müssen recyclingfähig sein, das heißt, sie müssen mit den Recycling-Infrastrukturen in der EU kompatibel sein. Die Verordnung verbietet zudem den Einsatz problematischer Stoffe wie Schwermetalle.
3) Berichtspflichten
Regelmäßige Berichte zu Verpackungsmengen, -arten und -materialien sind verpflichtend. Unternehmen müssen außerdem die erreichten Recycling- und Wiederverwendungsquoten sowie ihre Teilnahme an Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nachweisen.
4) Förderung von Nachhaltigkeit
Unternehmen sollen den Einsatz von Einwegverpackungen minimieren und verstärkt auf umweltfreundliche Mehrweglösungen setzen.
5) Finanzielle Beteiligung
Im Rahmen der EPR-Systeme sind Beiträge zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu leisten.
Mögliche Vorteile der Umsetzung
Kosteneinsparungen, Effizienzsteigerung, Marktvorteile, Rechtssicherheit
Diese Anforderungen gehen mit einem erheblichen Umstellungsaufwand einher, der sich jedoch langfristig auszahlen kann. Unternehmen, die in wiederverwendbare Verpackungssysteme und innovative Technologien wie IoT-Tracking investieren, profitieren von Effizienzgewinnen und Kosteneinsparungen. Durch die Nachverfolgung von Verpackungen in Echtzeit können Verluste minimiert und Logistikprozesse optimiert werden. Zudem erleichtert die automatisierte Erfassung relevanter Daten die Erfüllung der Berichtspflichten, was den administrativen Aufwand reduziert.
Die Umsetzung der Verordnung bietet zudem die Möglichkeit, sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu positionieren. Kunden legen zunehmend Wert auf umweltfreundliche Lösungen, und die Einführung von Mehrwegverpackungen kann das Markenimage stärken und neue Zielgruppen erschließen. Gleichzeitig bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eine erhöhte Rechtssicherheit und schützt Unternehmen vor potenziellen Sanktionen.
Herausforderungen und Risiken
Investitionskosten, Komplexität in der Logistik, Berichtspflichten
Dennoch dürfen die Herausforderungen nicht unterschätzt werden. Der Aufbau neuer Systeme und die Integration von Tracking-Technologien erfordern hohe Anfangsinvestitionen. Auch die Komplexität der Logistik und die Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeiten von Mehrwegverpackungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Zusätzlich verlangt die umfangreiche Berichterstattung eine genaue Planung und Verwaltung, insbesondere für international tätige Unternehmen, die mit unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen in den Mitgliedsstaaten konfrontiert sind.
Innovative Lösungen als Erfolgsfaktor
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sind innovative Technologien wie IoT-Tracking-Systeme unverzichtbar. Diese ermöglichen nicht nur eine effiziente Verwaltung und Rückführung von Verpackungen, sondern vereinfachen auch die Berichterstattung. Heliot bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, die Herausforderungen der EU-Verpackungsverordnung zu bewältigen und gleichzeitig von den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren.
Fazit
Die EU-Verpackungsverordnung markiert einen Wendepunkt für die Verpackungsindustrie und die Kreislaufwirtschaft. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, können jedoch durch innovative Ansätze wie IoT-Tracking langfristige Wettbewerbsvorteile sichern. Nachhaltigkeit und Effizienz gehen dabei Hand in Hand – eine Chance, die kein Wirtschaftsakteur verpassen sollte.
Mehr zur Verordnung gibt es hier: https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en